Glücksspielsucht Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) keine eigenen Beratungs- und Hilfsangebote anbietet. Im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind zur Schaffung eines sicheren Glücksspielumfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden verschiedene Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes verankert. Die Aufgabe der GGL ist es, die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen und das Glücksspielbedürfnis der VerbraucherInnen in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken. Die Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Suchtgefahr einzudämmen. Suchtprävention hat zum Ziel die Gesundheit zu fördern und Missbrauch und Abhängigkeit vorzubeugen. Diese Kernaufgabe betrifft auch die suchtpräventive Arbeit im Themenfeld Glücksspielsucht.
- Diese Anlaufstellen unterstützen individuell bei der Früherkennung riskanten Spielverhaltens, stellen Informationsmaterialien zur Verfügung und betreiben gesundheitliche Aufklärung.
- Vor der Spielteilnahme sind zudem spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen (z. B. Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten).
- Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, einen umfassenden Überblick über hierzulande konzipierte Präventionsmaßnahmen zu geben, die der Entwicklung glücksspielbezogener Probleme in der Adoleszenz entgegensteuern.
- In diesem Fall ist es empfehlenswert, genauere Aufklärung im Rahmen einer Fachberatung zu suchen.
- Die Liste schafft Transparenz und einen Überblick, welche Anbieter legal sind.
Betroffene und Angehörige können mit der Maßnahme der Spielersperre aus dem GlüStV 2021 aktiv werden. SpielerInnen und Angehörige können eine bundesweite und spielformübergreifende Selbst- bzw. Im Zusammenhang mit unserer Aufgabenwahrnehmung haben wir Ihnen aber nachfolgend eine Auswahl an Beratungs- und Hilfsangeboten für glücksspielsuchtbezogene Probleme zusammengestellt.
Spielsucht
Mit ihr kann kurzfristig und mit entsprechender struktureller Ausgestaltung – zum Beispiel verzahnt mit weiteren Spielerschutzmaßnahmen – auch nachhaltig ein exzessives Glücksspielverhalten wirksam aufgefangen werden. Auch beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Die Seite -dein-spiel.de des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht. Sowohl Spielhallenbetreiber, wie auch Gastwirte sind in Thüringen verpflichtet Sozialkonzepte für den Betrieb von Geldgewinnspielgeräten vorzuhalten und umzusetzen.
Hintergrundinformationen zum Thema Sucht
Eine Adressliste der Regionalen Fachstellen in Rheinland-Pfalz finden Sie am Ende offizielle Website Bruce Bet in Deutschland dieser Seite. Um besser einschätzen können, ob eine Person risikoreich oder pathologisch spielt, kann ein Selbsttest eine erste Orientierung bieten. „Ich habe die Vögel nicht mehr zwitschern hören, ich habe den blauen Himmel nicht mehr gesehen.
Die Tagungsdokumentation ist jetzt Online.
Vermehrt wird zur Zielerreichung auch auf moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zurückgegriffen. Bundesweit liegen nur drei summative Evaluationen vor, so dass bei globaler Betrachtung durchaus von einer mangelhaften Evidenzbasierung der im Einsatz befindlichen Maßnahmen gesprochen werden kann. Trotz gesetzlicher Altersbeschränkungen konsumieren Jugendliche in Deutschland diverse Formen des Glücksspiels, zum Teil auf riskantem oder sogar problematischem Niveau. © BIÖG Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, können Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt einen Sperrantrag stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie unter Spieler (FAQs) | rp-darmstadt. Sie können eine Sperreintragung auch bei den Veranstaltern und Vermittlern beantragen. Als eine schwächere Ausprägung gilt das problematische Spielen. Für diese Form des Glücksspielens liegt keine einheitliche Definition vor. Weitere wichtige Informationen zur Spielsuchtprävention finden Sie auf den Seiten Spielerschutz, Jugendschutz und Beratungsstellen in der Rubrik “Verantwortung”.
Ebenso wird am Zahlungsverkehr Beteiligten die Mitwirkung an Zahlungen und Auszahlungen untersagt. Es besteht zudem die Möglichkeit, Maßnahmen zur Sperrung der Angebote gegen verantwortliche Dienstanbieter zu ergreifen (IP-Blocking). Dafür unterhält die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder eine Aktivitätsdatei, die den Beginn und das Ende eines Glücksspiels erfasst.